Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die vierte Regulierungsperiode der Gasnetzbetreiber; Auswertung der Zentralbanken-Ansätze zur Bestimmung von Marktrisikoprämien; Ermittlung der Zuschläge für unternehmerische Wagnisse - Eigenkapitalzinssatz VI
Leitsatz
Eigenkapitalzinssatz VI
1. Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (vgl. , WM 2025, 439 - Eigenkapitalzinssatz IV und , WM 2025, 448 - Eigenkapitalzinssatz V).
2. Beim Risikozuschlag sind aufgrund der bei der Ermittlung des Beta-Faktors als Vergleichsunternehmen berücksichtigten börsennotierten Gasnetzbetreiber absehbare branchenspezifische Risiken aus der Energiewende bereits berücksichtigt.