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BGH Beschluss v. - EnVR 93/23

Gesetze: § 21 Abs 2 S 1 EnWG vom , § 29 Abs 2 S 1 EnWG vom , § 82 Abs 1 EnWG vom , § 7 Abs 4 S 1 GasNEV, § 7 Abs 5 Nr 5 GasNEV, § 7 Abs 6 GasNEV

Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes für die vierte Regulierungsperiode der Gasnetzbetreiber; Auswertung der Zentralbanken-Ansätze zur Bestimmung von Marktrisikoprämien; Ermittlung der Zuschläge für unternehmerische Wagnisse - Eigenkapitalzinssatz VI

Leitsatz

Eigenkapitalzinssatz VI

1. Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (vgl. , WM 2025, 439 - Eigenkapitalzinssatz IV und , WM 2025, 448 - Eigenkapitalzinssatz V).

2. Beim Risikozuschlag sind aufgrund der bei der Ermittlung des Beta-Faktors als Vergleichsunternehmen berücksichtigten börsennotierten Gasnetzbetreiber absehbare branchenspezifische Risiken aus der Energiewende bereits berücksichtigt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:250225BENVR93.23.0

Fundstelle(n):
WM 2025 S. 1101 Nr. 24
NAAAJ-91495

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