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BSG Urteil v. - B 12 R 10/22 R

Tatbestand

Der Kläger begehrt die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nach § 231 Abs 4b SGB VI für seine Tätigkeit bei dem Beigeladenen zu 1. in der Zeit vom 22.5.2012 bis zum 16.3.2016.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:121224UB12R1022R0

Fundstelle(n):
DAAAJ-91510

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