Nach Ergehen eines positiven oder negativen Gewinnfeststellungsbescheids kann vorläufiger Rechtsschutz gegen die Folgen der im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen nur durch Aussetzung der Vollziehung dieses Bescheids gewährt werden.
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids, der mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen im Gewinnfeststellungsbescheid begründet wird, ist unzulässig (Anschluß an das Urteil des IV. Senats vom IV R 277/84, BFH/NV 1986, 709).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 240 BFHE S. 319 Nr. 151, TAAAA-98201