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BFH Urteil v. - III R 296/84 BStBl 1988 II S. 137

Gesetze: EStG § 33

Leitsatz

Aufwendungen für den Unterhalt einer in Davos/Schweiz gelegenen Zweitwohnung sind keine als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Krankheitskosten.

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 137
BFHE S. 443 Nr. 151,
CAAAA-98211

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