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LSG Hessen Urteil v. - L 9 AS 226/23

Die Beteiligten streiten um rückwirkende Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) für die Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 im Rahmen eines Zugunstenverfahrens nach § 44 SGB X.

Fundstelle(n):
UAAAJ-91646

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