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LSG Hessen Urteil v. - L 6 AS 73/22

Der Kläger begehrt die vollständige Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunfts- und Heizaufwendungen im Rahmen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) für den Zeitraum 1. November 2017 bis 31. Oktober 2018.

Fundstelle(n):
HAAAJ-91672

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