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LSG Hessen Urteil v. - L 6 AS 74/22

Der Kläger begehrt die vollständige Übernahme seiner tatsächlichen Unterkunfts- und Heizaufwendungen im Rahmen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis 31. Oktober 2019.

Fundstelle(n):
RAAAJ-91673

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