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LSG Hessen Urteil v. - L 8 BA 4/22

Im Streit stehen die Feststellungen der Beklagten zur Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1) in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung aufgrund seiner Tätigkeit für die Klägerin.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2025 S. 2047
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2025 S. 2047
BAAAJ-91674

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