Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Absetzung von Beiträgen zu einer Sterbegeldversicherung - Angemessenheit der Versicherung - Abschluss nach Beginn des Leistungsbezuges - Erreichen der Regelaltersgrenze - Einbindung einer Erbrechtsberatung
Leitsatz
Nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit liegt im Erreichen der Regelaltersgrenze ein ausreichender, in der Person des Leistungsempfängers liegender individueller Grund für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung.