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BSG Urteil v. - B 8 SO 8/23 R

Gesetze: § 41 Abs 1 SGB 12, § 41 Abs 2 SGB 12, § 42 Nr 2 SGB 12, § 33 Abs 2 SGB 12, § 82 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 12

Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Absetzung von Beiträgen zu einer Sterbegeldversicherung - Angemessenheit der Versicherung - Abschluss nach Beginn des Leistungsbezuges - Erreichen der Regelaltersgrenze - Einbindung einer Erbrechtsberatung

Leitsatz

Nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit liegt im Erreichen der Regelaltersgrenze ein ausreichender, in der Person des Leistungsempfängers liegender individueller Grund für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:181224UB8SO823R0

Fundstelle(n):
WAAAJ-91787

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