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BFH Beschluss v. - XI B 72/24

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; FGO § 116 Abs. 6; FGO § 143 Abs. 2; UStG § 2 Abs. 1 Satz 1; UStG § 14c Abs. 2 Satz 1

Klagebefugnis bei unberechtigtem Steuerausweis und Ausführungen zur Begründetheit bei unzulässiger Klage

Leitsatz

1. NV: Ein Kläger, der in seinen Rechnungen unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen hat und diese nach § 14c Abs. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes schuldet, kann geltend machen, durch die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide diesbezüglich im Sinne von § 40 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung beschwert zu sein.

2. NV: Die materielle Sachprüfungsbefugnis des Finanzgerichts ist nur eröffnet, wenn es die Zulässigkeit der Klage festgestellt hat. Erwägungen zur Begründetheit bei einer als unzulässig bewerteten Klage sind verfahrensfehlerhaft und gelten als „nicht geschrieben“ (Anschluss an 2 C 7.22, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2024, 476).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.300425.XIB72.24.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 888 Nr. 7
DStR-Aktuell 2025 S. 9 Nr. 22
HFR 2025 S. 748 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2025 S. 640
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2025 S. 640
UR 2025 S. 503 Nr. 13
UStB 2025 S. 211 Nr. 7
BAAAJ-91875

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