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BFH Beschluss v. - V B 30/23

Gesetze: AO § 60a Abs. 1 und Abs. 5; FGO § 105 Abs. 5; FGO § 119 Nr. 6

Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung

Leitsatz

NV: Ein Urteil eines Finanzgerichts (FG) ist im Sinne des § 119 Nr. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht mit Gründen versehen, wenn das FG für eine ihm obliegende tatsächliche Würdigung von der Begründungserleichterung des § 105 Abs. 5 FGO Gebrauch macht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.280425.VB30.23.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 886 Nr. 7
VAAAJ-91877

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