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BFH Beschluss v. - IX B 21/25

Gesetze: FGO § 78 Abs. 1 Satz 1; FGO § 128 Abs. 1

Prüfungsmaßstab für eine Akteneinsichtsbeschwerde

Leitsatz

1. NV: Das Recht der Beteiligten auf Akteneinsicht nach § 78 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beschränkt sich auf die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten.

2. NV: § 78 FGO vermittelt den Beteiligten nicht das Recht, vom Finanzgericht (FG) zu verlangen, nicht vorliegende Akten beizuziehen.

3. NV: Ob die Nichtbeiziehung von Akten einen Verfahrensfehler darstellt, ist ausschließlich im Rahmen eines gegen die vom FG getroffene Endentscheidung eingelegten Rechtsmittels zu rügen und zu prüfen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.080525.IXB21.25.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1237 Nr. 22
BFH/NV 2025 S. 896 Nr. 7
MAAAJ-91880

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