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Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b Einkommensteuergesetz
(BStBl I S. 623), vom (BStBl I S. 1805) und vom (BStBl I S. 907)
OrientierungssatzDas Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG vom (BStBl 2020 I S. 623, zuletzt geändert durch das BStBl 2024 I S. 907) neu gefasst.
Bezug: BStBl 2020 I S. 623
Bezug: BStBl 2021 I S. 1805
Bezug: BStBl 2024 I S. 907
Dieses BMF-Schreiben regelt die Anwendung der Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Mit Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom (BGBl 2009 I S. 1122) wurde mit § 7b EStG eine neue Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen eingeführt. Mit Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe e des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) wurden der Anwendungsbereich des § 7b EStG auf den Veranlagungszeitraum 2018 erweitert (§ 52 Absatz 15a Satz 1 EStG) und der Abzug als Werbungskosten ermöglicht (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 EStG). Mit Artikel 4 Nummer 2 des Jahressteuergesetzes 2022 vom (BGBl 2022 I S. 2294) wurde die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in modifizierter Form wieder ermöglicht. Mit Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vom (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde der zeitliche Anwendungsbereich der Sonderabschreibung verlängert und die maßgeblichen Kostenbezugsgrößen (Baukostenobergrenze und maximale Bemess...