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BGH Urteil v. - III ZR 398/23

Gesetze: § 17 Abs 2a S 2 Nr 2 BeurkG, § 19 Abs 1 S 1 BNotO, § 19 Abs 1 S 2 BNotO, § 24 Abs 1 S 1 BNotO

Umfang des von einem Notar übernommenen selbständigen Betreuungsauftrags

Leitsatz

1. Ob und mit welchem Inhalt einem Notar selbständige Betreuungspflichten im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 BNotO übertragen werden, kann nur auf der Grundlage der jeweiligen Einzelfallumstände beurteilt werden.

2. In der Vereinbarung, von einer einem oder mehreren Urkundsbeteiligten erteilten im Außenverhältnis unbeschränkten - im Innenverhältnis aber Einschränkungen unterliegenden - Vollmacht in beurkundungsbedürftigen Angelegenheiten nur vor dem beurkundenden Notar, seinem Vertreter oder Amtsnachfolger Gebrauch machen zu dürfen, liegt nicht ohne weiteres die Übernahme eines solchen Betreuungsauftrags.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:080525UIIIZR398.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 9 Nr. 24
WM 2025 S. 1435 Nr. 31
SAAAJ-92059

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