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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO); Aussetzung der Steuerfestsetzung nach § 165 Absatz 1 Satz 4 AO Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
BStBl I S. 2, zuletzt geändert durch das BStBl I S. 656
OrientierungssatzDie Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags wurde aufgehoben.
Bezug: BStBl 2018 I S. 2
Bezug: BStBl 2025 I S. 656
Bezug:
Bezug: BStBl 2024 II S. 444
Bezug:
I.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom , 2 BvR 1505/20, ausführlich dargelegt, dass gegenwärtig keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts zum bestehen. Eine weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags verletzt aus der Sicht des BVerfG weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitssatz und ein evidenter Wegfall des aufgabenbezogenen Mehrbedarfs liegt nicht vor.
Für weiter zurückliegende Veranlagungszeiträume hatte bereits der Bundesfinanzhof wiederholt entschieden, dass keine verfassungsmäßigen Zweifel an der Erhebung eines Solidaritätszuschlags bestehen (zuletzt in seinem Urteil vom , IX R 27/23 (II R 27/15), BStBl 2024 II S. 444. Auch das BVerfG hatte mit Beschluss vom , 2 BvL 6/14, eine diesbezügliche Richtervorlage in einem Verfahren der konkreten Normenkontrolle als unzulässig abgewiesen.
II.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:
In der Anlage zum BStBl 2018 I S. 2, die zuletz...BStBl 2025 I S. 656