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BFH Urteil v. - II B 28/88 BStBl 1988 II S. 730

Gesetze: AO (1977) § 222ErbStG (1974) § 28FGO § 114 Abs. 1 S. 1, 2

Leitsatz

Ein Anspruch auf Stundung der Erbschaftsteuer gemäß § 28 ErbStG (1974) besteht nicht, wenn der Erwerber die Steuer für den Erwerb von Betriebsvermögen entweder aus erworbenem weiteren Vermögen oder aus seinem eigenen Vermögen aufbringen kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 730
BFHE S. 229 Nr. 153,
IAAAA-98274

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