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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 125/23

Streitig ist, ob bei der Klägerin als Folge des Arbeitsunfalls (Wegeunfalls) vom 11.02.2019 als weitere Unfallfolge eine fortbestehende Instabilität im Bereich der rechten Schulter anzuerkennen ist.

Fundstelle(n):
AAAAJ-92279

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