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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 344/22

Streitig ist im Zusammenhang mit den Hinterbliebenenleistungen der Klägerin und ihres Sohnes, ob der Ehemann der Klägerin (im Folgenden: Verstorbener) auf einem versicherten Weg am 02.02.2018 tödlich verunglückte.

Fundstelle(n):
LAAAJ-92284

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