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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 79/24

Streitig ist, ob der Kläger im Wege einer Untätigkeitsklage von der Beklagten verlangen kann, dass diese über seinen mit Schreiben vom 29.12.2021 erhobenen Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid vom 15.12.2021 zu entscheiden hat.

Fundstelle(n):
FAAAJ-92286

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