Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 4 R 101/19

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens darüber, ob die Beklagte zu verpflichten ist, weitere im Zusatzversorgungssystem der Nr. 1 der Anlage 1 zum AAÜG (Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - AVItech) erzielte Arbeitsentgelte wegen zu berücksichtigender Jahresendprämien (JEP) im Zeitraum von 1983 bis 1986 und 1988 bis 1990 als glaubhaft gemacht festzustellen.

Fundstelle(n):
MAAAJ-92317

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank