Betriebsratswahl - Verlangen von Briefwahlunterlagen
Leitsatz
Die Pflicht des Wahlvorstands, einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Betriebsratswahl wegen Abwesenheit vom Betrieb an der persönlichen Stimmabgabe verhindert ist, auf sein Verlangen die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe auszuhändigen oder zu übersenden, setzt keine Begründung des Verlangens durch den Wahlberechtigten voraus. Der Wahlvorstand hat die Verhinderung wegen Betriebsabwesenheit nur dann zu überprüfen, wenn sich Zweifel daran aufdrängen.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BAG:2025:220125.B.7ABR1.24.0
Fundstelle(n): Nr. 35/2025 S. 2173 BB 2025 S. 1395 Nr. 24 NJW 2025 S. 10 Nr. 24 ZIP 2025 S. 2491 Nr. 41 ZIP 2025 S. 2492 Nr. 41 VAAAJ-92340