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BSG Urteil v. - B 1 KR 16/23 R

Tatbestand

Die klagende Krankenhausträgerin wendet sich gegen die vom beklagten Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene Richtlinie (RL) "über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) (Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie/PPP-RL)".

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:191224UB1KR1623R0

Fundstelle(n):
PAAAJ-92368

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