(Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Syndikusrechtsanwälten nach § 231 Abs 4b SGB 6 - Erfordernis einer gesonderten Antragstellung bis zum Ablauf des auch bei einem die Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem bis zum geltenden Recht betreffenden und noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren - Verfassungsmäßigkeit)
Leitsatz
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als Syndikusrechtsanwalt erfordert für eine Rückwirkung einen gesonderten Antrag bis zum auch dann, wenn ein Verfahren auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem bis zum geltenden Recht noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossen war.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2024:121224UB12R822R0
Fundstelle(n): DStR 2025 S. 2851 Nr. 49 NJW 2025 S. 3181 Nr. 43 NJW 2025 S. 3184 Nr. 43 AAAAJ-92373