Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde eines Kraftfahrzeugherstellers in einem "Dieselverfahren" unzulässig - konkrete Beschwer im jeweiligen Verfahren auch bei Verfassungsbeschwerden gegen Leitentscheidungen des BGH erforderlich - zudem keine hinreichende Darlegung einer Verletzung von rügefähigen Rechten durch Bildung eines Hilfszivilsenats am BGH für "Dieselfälle"