Kein Feststellungsinteresse bei Nichtigkeitsklage gegen eine Prüfungsanordnung
Leitsatz
1. NV: Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an , zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
2. NV: Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Nichtigkeitsfeststellungsklage erst zu einem Zeitpunkt erhoben wird, zu dem das Verfahren über die Anfechtung der Steuerbescheide bereits beendet ist.
Fundstelle(n): AO-StB 2025 S. 226 Nr. 7 BFH/NV 2025 S. 1058 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2025 S. 638 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2025 S. 639 TAAAJ-92507