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BFH Beschluss v. - VIII B 39/24

Gesetze: FGO § 41 Abs. 1; AO § 196

Kein Feststellungsinteresse bei Nichtigkeitsklage gegen eine Prüfungsanordnung

Leitsatz

1. NV: Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (Anschluss an , zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

2. NV: Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Nichtigkeitsfeststellungsklage erst zu einem Zeitpunkt erhoben wird, zu dem das Verfahren über die Anfechtung der Steuerbescheide bereits beendet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:B.130525.VIIIB39.24.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2025 S. 226 Nr. 7
BFH/NV 2025 S. 1058 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2025 S. 638
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2025 S. 639
TAAAJ-92507

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