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BFH Urteil v. - XI R 4/23

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; UStG § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3; UStG § 3 Abs. 1, Abs. 1b Satz 1 Nr. 1, Nr. 3; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1, Nr. 2; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; UStG § 15a Abs. 1 Satz 1; UStG § 18; MwStSystRL Art. 9 Abs. 1; MwStSystRL Art. 15 Abs. 1; MwStSystRL Art. 16 Abs. 1, Abs. 2; MwStSystRL Art. 168 Buchst. a; FGO § 126 Abs. 2; FGO § 135 Abs. 2; AO § 168

Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Erlangung eines KWK-Bonus zwar nicht steuerbar, jedoch vorsteuerschädlich

Leitsatz

1. Eine unentgeltliche Wärmelieferung im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mit in seinem Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugter Wärme in seiner Trocknungsanlage Holzhackschnitzel für ein verbundenes Unternehmen ohne Gegenleistung trocknet, um bei der Einspeisung des in seinem BHKW produzierten Stroms einen erhöhten Kraft-Wärme-Kopplung(KWK)-Bonus zu erlangen.

2. Mit der insoweit erbrachten unentgeltlichen Trocknungsleistung, deren Wert weit hinter dem damit bei der Stromeinspeisung erlangten KWK-Bonus zurückbleibt, erbringt der Unternehmer eine andere sonstige Leistung, die nicht als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG steuerbar ist, weil sie insoweit nicht für Zwecke ausgeführt wird, die außerhalb des Unternehmens liegen.

3. Ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, soweit Eingangsleistungen zur unentgeltlichen Trocknung von Holz als nichtwirtschaftlicher Tätigkeit bezogen werden.

4. Ein Vorsteuerabzug, der durch eine materiell-rechtlich unzutreffende Zuordnung zum Unternehmen zu Unrecht vollständig vorgenommen wurde, ist in den Folgejahren zu berichtigen, wenn die Umsatzsteuerfestsetzung des Zuordnungsjahres nicht mehr änderbar ist (Anschluss an das , BFHE 247, 471, BStBl II 2015, 973 und das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union SEB bankas vom  - C-532/16, EU:C:2018:228).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.111224.XIR4.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 1111 Nr. 8
BFH/PR 2025 S. 270 Nr. 9
BFH/PR 2025 S. 270 Nr. 9
DStR 2025 S. 1330 Nr. 24
DStR-Aktuell 2025 S. 7 Nr. 23
DStRE 2025 S. 828 Nr. 13
GStB 2025 S. 35 Nr. 9
HFR 2025 S. 781 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 475
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 475
UR 2025 S. 539 Nr. 14
UR 2025 S. 548 Nr. 14
UStB 2025 S. 200 Nr. 7
UStB 2025 S. 201 Nr. 7
KAAAJ-92510

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