1. Gelangt ein Beförderungsmittel in den Wirtschaftskreislauf der Union, wenn es in einem Mitgliedstaat nicht als Beförderungsmittel verwendet wird, aber an ihm eine Dienstleistung (hier: Wartungs- und Reparaturarbeiten) erbracht wird?
2. Ist Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union dahin auszulegen, dass eine Nicht-Unionsware im Sinne dieser Vorschrift verwendet wird, wenn an ihr im Zollgebiet der Union ausschließlich Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden und die Nicht-Unionsware anschließend wieder ausgeführt wird?
Fundstelle(n): BFH/NV 2025 S. 1131 Nr. 8 BFH/PR 2025 S. 282 Nr. 9 BFH/PR 2025 S. 282 Nr. 9 DStR 2025 S. 1277 Nr. 23 DStRE 2025 S. 758 Nr. 12 HFR 2025 S. 899 Nr. 9 UR 2025 S. 509 Nr. 13 OAAAJ-92513