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BFH Urteil v. - I R 101/84 BStBl 1988 II S. 974

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 2UmwStG (1969) § 17 Abs. 1UmwStG (1977) § 20 Abs. 1

Leitsatz

Wird eine freiberufliche Praxis in eine Kapitalgesellschaft eingebracht (§ 17 Abs. 1 UmwStG (1969) = § 20 Abs. 1 UmwStG (1977)), sind Rentenzahlungen durch die Kapitalgesellschaft auch dann nicht deren Gewerbeertrag gemäß § 8 Nr. 2 GewStG hinzuzurechnen, wenn die Zahlungen auf Rentenverpflichtungen beruhen, die im Zuge der Einbringung auf die Kapitalgesellschaft übergingen und vor der Einbringung zu einer Hinzurechnung geführt hätten, wenn Gewerbesteuerpflicht gegeben gewesen wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 974
BFHE S. 131 Nr. 154,
SAAAA-98317

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