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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 2 SO 3409/24 ER-B

Gesetze: SGB IX § 81; SGB IX § 95; SGB IX § 108 Abs. 1; SGB IX § 113; SGG § 86b Abs. 2 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Sicherstellungsauftrag des § 95 SGB IX beinhaltet zwar eine objektiv-rechtliche Verpflichtung des Leistungsträgers. Er löst aber keinen subjektiven klagbaren Anspruch des Einzelnen aus.

Fundstelle(n):
RAAAJ-92726

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