Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - XI R 22/22

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1; UStG § 10; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 22 Abs. 1 und Abs. 2; AO § 146; AO § 158; AO § 162; MwStSystRL Art. 73;

Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie

Leitsatz

1. NV: Eine Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts, die dazu führt, dass auf ein Produkt einer rabattierten Warenzusammenstellung ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, ist nicht sachgerecht.

2. NV: Bei der Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen ist von Bruttoverkaufspreisen auszugehen.

3. NV: Hat ein Steuerpflichtiger aufgrund der Anwendung einer zwar objektiv nicht sachgerechten, aber subjektiv vertretbaren Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts die steuerpflichtigen Umsätze nicht zutreffend getrennt nach Steuersätzen aufgezeichnet, ist der Ansatz eines Sicherheitszuschlags nicht gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige an der Sachverhaltsaufklärung vollständig mitgewirkt hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.220125.XIR22.22.0- 2 -

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 1029 Nr. 8
DStRE 2025 S. 1187 Nr. 19
HFR 2025 S. 791 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 474
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 475
UR 2025 S. 578 Nr. 15
UStB 2025 S. 235 Nr. 8
UStB 2025 S. 235 Nr. 8
LAAAJ-92942

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank