Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie
Leitsatz
1. NV: Eine Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts, die dazu führt, dass auf ein Produkt einer rabattierten Warenzusammenstellung ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, ist nicht sachgerecht.
2. NV: Bei der Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen ist von Bruttoverkaufspreisen auszugehen.
3. NV: Hat ein Steuerpflichtiger aufgrund der Anwendung einer zwar objektiv nicht sachgerechten, aber subjektiv vertretbaren Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts die steuerpflichtigen Umsätze nicht zutreffend getrennt nach Steuersätzen aufgezeichnet, ist der Ansatz eines Sicherheitszuschlags nicht gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige an der Sachverhaltsaufklärung vollständig mitgewirkt hat.
Fundstelle(n): BFH/NV 2025 S. 1029 Nr. 8 DStRE 2025 S. 1187 Nr. 19 HFR 2025 S. 791 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 474 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2025 S. 475 UR 2025 S. 578 Nr. 15 UStB 2025 S. 235 Nr. 8 UStB 2025 S. 235 Nr. 8 LAAAJ-92942