Keine Hinweispflicht zu Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz
1. NV: Die richterliche Hinweispflicht gebietet es nicht, dass der Bundesfinanzhof auf die Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung vorab hinweist oder einen Beteiligten zur Substantiierung seines Beschwerdevorbringens auffordert.
2. NV: Die fehlende Hinweispflicht ist einer der wesentlichen Gründe dafür, dass die Nichtzulassungsbeschwerde dem Vertretungszwang unterliegt.