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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 621/18

Streitig ist die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der Zeit vom 21.07.2005 bis zum 31.08.2005 bzw. 01.08.2012.

Fundstelle(n):
FAAAJ-93070

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