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BGH Urteil v. - X ZR 49/23

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 707 687 (Streitpatents), welches am 9. Mai 2012 unter Inanspruchnahme einer US-Priorität vom 11. Mai 2011 angemeldet wurde und einen Codierer für Tonsignale betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:060525UXZR49.23.0

Fundstelle(n):
FAAAJ-93138

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