Strafzumessung bei Inverkehrbringen gefälschter Corona-Impfnachweise: Verzicht auf die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe bei Vermögensabschöpfung durch Tatertragseinziehung
Leitsatz
Wird die Bereicherung des Täters im Wege der Tatertragseinziehung abgeschöpft, kann dies Anlass sein, auf die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe zu verzichten. Allerdings schließt eine solche Einziehungsanordnung diese Form der Bestrafung nicht zwangsläufig, grundsätzlich oder in aller Regel aus.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:170425U3STR405.24.0
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 2641 Nr. 36 NJW 2025 S. 2644 Nr. 36 wistra 2025 S. 2 Nr. 7 wistra 2025 S. 377 Nr. 9 wistra 2025 S. 380 Nr. 9 XAAAJ-93197