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BGH Urteil v. - 3 StR 405/24

Gesetze: § 41 StGB, § 73 StGB, §§ 73ff StGB, § 267 StGB, §§ 267ff StGB, § 261 StPO, § 267 Abs 3 S 1 StPO

Strafzumessung bei Inverkehrbringen gefälschter Corona-Impfnachweise: Verzicht auf die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe bei Vermögensabschöpfung durch Tatertragseinziehung

Leitsatz

Wird die Bereicherung des Täters im Wege der Tatertragseinziehung abgeschöpft, kann dies Anlass sein, auf die kumulative Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe zu verzichten. Allerdings schließt eine solche Einziehungsanordnung diese Form der Bestrafung nicht zwangsläufig, grundsätzlich oder in aller Regel aus.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:170425U3STR405.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 2641 Nr. 36
NJW 2025 S. 2644 Nr. 36
wistra 2025 S. 2 Nr. 7
wistra 2025 S. 377 Nr. 9
wistra 2025 S. 380 Nr. 9
XAAAJ-93197

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