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BGH Urteil v. - VIa ZR 144/22

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im März 2018 bei einem Autohaus einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten VW Passat Variant Highline, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgestattet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:300425UVIAZR144.22.0

Fundstelle(n):
BAAAJ-93216

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