Haftung eines kartellbeteiligten Lastkraftwagenherstellers: Erfahrungssatz zugunsten eines geschädigten Leasingnehmers - LKW-Kartell VI
Leitsatz
LKW-Kartell VI
Der Erfahrungssatz, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, findet beim LKW-Kartell zugunsten eines Leasingnehmers Anwendung, der einen Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung unter Vereinbarung eines Ausgleichs für gefahrene Mehrkilometer und eines leasingtypischen Minderwertausgleichs mit Amortisationsfunktion geschlossen hat (Fortführung von , WuW 2024, 108 - LKW-Kartell III; vom - KZR 60/23, WuW 2024, 665 - LKW-Kartell V).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2025:080425UKZR71.23.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 1473 Nr. 26 NJW 2025 S. 2545 Nr. 35 NJW 2025 S. 2551 Nr. 35 NJW 2025 S. 9 Nr. 26 ZIP 2025 S. 1565 Nr. 25 GAAAJ-93223