Bauträgervertrag über den Umbau eines Fabrikgebäudes in ein Mehrparteienwohnhaus: Bestellerrücktritt wegen Unternehmerverzugs mit der Fertigstellung und Fortbestand eines Anspruch auf verzugsbedingte Vertragsstrafe
Leitsatz
Tritt ein Besteller aufgrund eines ihm in einem Bauträgervertrag vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts wegen nicht termingerechter Fertigstellung eines abnahmereifen Bauwerks von dem Vertrag zurück, erlischt hierdurch nicht der Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten und bereits verwirkten Vertragsstrafe wegen des Verzugs des Unternehmers mit der Fertigstellung, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
Fundstelle(n): DNotZ 2025 S. 770 Nr. 10 DStR-Aktuell 2025 S. 11 Nr. 26 NJW 2025 S. 2401 Nr. 33 NJW 2025 S. 2403 Nr. 33 NJW 2025 S. 8 Nr. 26 WM 2025 S. 1248 Nr. 27 ZIP 2025 S. 2637 Nr. 43 QAAAJ-93224