Abstrakte AGB-Kontrollklage gegen eine Ladepreisklausel eines Mobility Service Providers: Energiewirtschaftliche Informations- und Mitteilungspflichten des Erstellers einer APP zur Anzeige verfügbarer Ladestationen für Elektro-Autos, Freischaltung und monatlicher Abrechnung des Strombezugs - E.ON Drive
Leitsatz
E.ON Drive
Die in § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Abs. 5 EnWG enthaltenen (Informations-)Pflichten gelten nicht für den Anbieter einer App, der gegen einen monatlichen Grundpreis Dienstleistungen erbringt, die in der Anzeige verfügbarer Ladestationen zum Aufladen von Elektromobilen, deren Freischaltung und der monatlichen Abrechnung des bezogenen Stroms bestehen.