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BFH Urteil v. - IX R 11/22

Gesetze: FGO § 126 Abs. 5

Verstoß gegen die Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils

Leitsatz

NV: Die Bindung an das zurückverweisende Revisionsurteil nach § 126 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung tritt nicht nur hinsichtlich der Gründe ein, die zur Aufhebung des Urteils des Finanzgerichts führen, sondern besteht auch hinsichtlich der abschließenden rechtlichen Beurteilung anlässlich der Zurückverweisung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.110325.IXR11.22.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2025 S. 256 Nr. 8
AO-StB 2025 S. 257 Nr. 8
BB 2025 S. 1429 Nr. 25
BFH/NV 2025 S. 1045 Nr. 8
DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 24
DStZ 2025 S. 557 Nr. 15
HFR 2025 S. 860 Nr. 9
NJW 2025 S. 10 Nr. 27
GAAAJ-93288

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