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BGH Urteil v. - I ZR 161/24

Gesetze: § 312i BGB, § 312k Abs 1 S 1 BGB, § 312k Abs 2 S 1 BGB, § 2 Abs 1 S 1 UKlaG, § 2 Abs 2 S 1 Nr 2 UKlaG vom , § 2 Abs 2 Nr 1 Buchst c UKlaG, § 3 Abs 1 S 1 Nr 1 Alt 1 UKlaG, § 6 Abs 2 UKlaG

Erforderlichkeit eines Kündigungsbuttons bei Einmalzahlung und automatischem Vertragsende nach vereinbarter Laufzeit - Kündigungsschaltfläche

Leitsatz

Kündigungsschaltfläche

Hat der Unternehmer dem Verbraucher ermöglicht, über eine Internetseite einen Vertrag über die wiederkehrende Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zu schließen, so muss er auf der Internetseite eine Kündigungsschaltfläche auch dann bereitstellen, wenn der Verbraucher für die vertraglichen Leistungen des Unternehmers ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:220525UIZR161.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 1473 Nr. 26
NJW 2025 S. 2462 Nr. 34
NJW 2025 S. 2465 Nr. 34
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2025 S. 1772
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2025 S. 1772
ZIP 2025 S. 2611 Nr. 43
ZIP 2025 S. 2612 Nr. 43
NAAAJ-93371

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