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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 2643/19 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Kindergeld: Redaktionsvolontariat als Berufsausbildung – Tätigkeit gegen geringe Entlohnung

Leitsatz

Ein nach Abschluss eines Bachelorstudiums absolviertes Redaktionsvolontariat, das mit einem anfänglichen Bruttomonatsgehalt von 1.983 EUR vergütet wird, ist nicht als den Anspruch auf Kindergeld begründende Berufsausbildung zu beurteilen, da es sich nicht um eine – ausbildungstypisch mit einer Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern einhergehende - Tätigkeit gegen geringe Entlohnung handelt.

Fundstelle(n):
HAAAJ-93493

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