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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 26/24

Die Klägerin begehrt für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Haushaltsstrom sowie aufgrund von Mehrbedarfen für eine kostenaufwändige Ernährung, für Medikamente und Hygieneartikel.

Fundstelle(n):
RAAAJ-93630

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