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BVerwG Beschluss v. - 1 W-VR 4.25

Gesetze: § 22 S 1 SG, § 130 WDO 2002

Aussetzung eines Dienstausübungsverbots; Nebentätigkeiten eines Oberarztes

Leitsatz

Die Verhängung eines Dienstausübungsverbots ist unverhältnismäßig, wenn Beeinträchtigungen der dienstlichen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit stehen und durch Beschränkungen der Nebentätigkeitsgenehmigung behoben werden können.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:100425B1WVR4.25.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 28
XAAAJ-93855

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