Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden
Leitsatz
1. Die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH ergibt sich allein aus seiner nominellen Bestellung zum Geschäftsführer und ohne Rücksicht darauf, ob sie auch tatsächlich ausgeübt werden kann.
2. Der Geschäftsführer hat grob fahrlässig gehandelt, wenn er es vor Übernahme der Geschäftsführerstellung unterlassen hat, sich mit den elementarsten handelsrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH vertraut zu machen, und keine Erkundigungen über die hierbei zu beachtenden steuerlichen Pflichten eingezogen hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 941 Nr. 11 GmbHR 1996 S. 69 EAAAA-98433