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BFH Urteil v. - IV R 96/92

Zur Anwendung der sog. Personengruppentheorie bei Betriebsaufspaltung (§ 15 EStG

Leitsatz

)

Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen zusammen sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrschen, daß sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen. Diese Voraussetzungen sind auch dann gegeben, wenn an beiden Unternehmen mehrere Personen in unterschiedlicher Höhe beteiligt sind, die zusammen in beiden Unternehmen über die Mehrheit der Stimmen verfügen (sog. Personengruppentheorie).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 15 Nr. 1
GmbHR 1994 S. 194
TAAAA-98441

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