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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 8 U 23/20

Streitig ist die Anerkennung von Unfallfolgen des anerkannten Arbeitsunfalls des Klägers vom 21. Februar 1986, ein Anspruch des Klägers auf Verletztengeld aus diesem Unfall und einer Verletztenrente nach einer höheren Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).

Fundstelle(n):
IAAAJ-93980

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