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BVerwG Beschluss v. - 5 B 8.25, 5 B 8.25 (5 B 4.25)

Gesetze: § 60 Abs 1 VwGO, § 55a Abs 5 S 2 VwGO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Kontrolle des Versandvorgangs im besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Leitsatz

Zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gehört die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 55a Abs. 5 Satz 2 VwGO erteilt wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:160525B5B8.25.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-94075

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