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BAG Beschluss v. - 1 ABR 33/23

Gesetze: § 4a Abs 2 S 2 TVG, § 99 Abs 1 BetrVG, § 99 Abs 2 BetrVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 101 BetrVG

Ein- und Umgruppierung - tarifpluraler Betrieb

Leitsatz

Die betriebsverfassungsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers eines tarifpluralen Betriebs, die Arbeitnehmer im Rahmen von § 99 BetrVG bei Ein- und Umgruppierungen unter Beteiligung des Betriebsrats den Entgeltgruppen beider einschlägiger Vergütungsordnungen zuzuordnen, wird durch § 4a Abs. 2 TVG nicht berührt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:250225.B.1ABR33.23.0

Fundstelle(n):
Nr. 34/2025 S. 2101
NJW 2025 S. 10 Nr. 39
WAAAJ-94259

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