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BGH Beschluss v. - XIII ZB 7/24

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 420 Abs 1 S 1 FamFG, § 62b AufenthG, § 62d AufenthG

Ausreisegewahrsam gegen einen abgelehnten Asylbewerber: Belehrungspflicht des Gerichts hinsichtlich der möglichen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur persönlichen Anhörung im Altfall

Leitsatz

Es bestand vor der Einführung von § 62d AufenthG mit Wirkung zum keine aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens folgende allgemeine Pflicht des Gerichts, den Betroffenen über sein Recht zu belehren, einen Bevollmächtigten zur Anhörung hinzuzuziehen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:170625BXIIIZB7.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 29
MAAAJ-94378

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