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BFH Urteil v. - I R 97/66 BStBl 1970 II S. 464

Leitsatz

Für die Frage, ob die Kapitalertragsteuer zu erstatten ist, weil keine Pflicht zu ihrer Einbehaltung und Abführung bestand, ist maßgebend, ob nach der bestandskräftigen Veranlagung des Gläubigers der Kapitalerträge kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 464
BFHE S. 482 Nr. 98,
VAAAA-98488

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